Ausnahmen ab Donnerstag, den 13.01.202211.01.2022
Das gilt ab Donnerstag, den 13.01.2022 in NRW
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes gilt ab Donnerstag, den 13.01.2022. Sie legt fest, dass im gesamten Freizeitbereich, wo man keine Maske tragen kann 2G-plus gilt. Das bedeutet konkret, es reicht nicht, nachweislich zweimal geimpft oder genesen zu sein. Zusätzlich muss noch ein aktueller negativer Test vorgelegt werden.
Die große Ausnahme bei dieser Regel:
Wer geboostert ist, muss keinen Test vorlegen.
Und eine weitere Ausnahme gibt es:
Wer zweimal geimpft war, sich dennoch infiziert hat und davon genesen ist, der muss ebenfalls keinen zusätzlichen Test vorlegen.
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